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PASSEND FÜR:
| Modell | Baujahr (ab-bis) | kW/PS | Schlüsselnummer (HSN-TSN)![]() | Einschränkung |
|---|---|---|---|---|
| Peugeot 106 1.1 | 05.1996-07.2004 | 44/60 | 3003-512 3003-782 | auch LPG für Fahrzeuge mit eine Katalysator (katalysator in der Mitte der Abgasanlage) ist nicht geeignet für Version mit Katalysator am Auspuffkrümmer |
| Peugeot 106 1.1 | 01.1997-03.2001 | 40/54 | 3003-822 | für Fahrzeuge mit eine Katalysator (katalysator in der Mitte der Abgasanlage) ist nicht geeignet für Version mit Katalysator am Auspuffkrümmer |
| Peugeot 106 1.0 | 08.1991-03.1996 | 33/45 | 3003-693 3003-700 | für Fahrzeuge mit Katalysator für Fahrzeuge mit eine Katalysator (katalysator in der Mitte der Abgasanlage) |
| Peugeot 106 1.0 | 04.1996-03.2001 | 37/50 | 3003-821 | für Fahrzeuge mit eine Katalysator (katalysator in der Mitte der Abgasanlage) ist nicht geeignet für Version mit Katalysator am Auspuffkrümmer |
| Peugeot 106 1.0 | 04.1996-10.1999 | 33/45 | 3003-781 | auch VAN für Fahrzeuge mit eine Katalysator (katalysator in der Mitte der Abgasanlage) ist nicht geeignet für Version mit Katalysator am Auspuffkrümmer |
Bitte vergleichen Sie, ob Ihr Fahrzeug in der Tabelle unten aufgeführt ist. Bitte achten Sie auf evt. Einschränkungen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob der Artikel an Ihr Fahrzeug passt, mailen Sie uns, wir prüfen das für Sie!!!
Die von uns verkauften Schalldämpfer sind aus beidseitig aluminiertem Qualitätsblech hergestellt. Sie werden noch mit einer zusäzlichen Blechschicht ummantelt und bilden einen sog. "Schalldämpfer im Schalldämpfer", um damit eine noch längere Lebensdauer zu gewähtleisten!
E-PRÜFZEICHEN:
| Reparaturrohr: | nicht notwendig |
| Endschalldämpfer: | mit E-Prüfzeichen |
In der Tabelle kann man nachprüfen, ob der angebotene Artikel homologiert ist.
Bei Auspuffanlage, die über E-Prüfzeichen verfügen, gibt es keine Einschränkungen. Diese sind im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Bei Anlagen ohne E-Prüfzeichen ist der Betrieb nur mit einer kostenpflichtigen, zu beantragenden Einzelgenehmigung zulässig. Ansonsten erlischt (in Deutschland) die allgemeine Betriebserlaubnis.




